Vollstreckungsaufträge richten Sie bitte an folgende Anschrift:

 

Amtsgericht Medebach
-Gerichtsvollzieherverteilerstelle-
Marktstr. 2
59964 Medebach

 

Bitte richten Sie Ihre Anträge auf dem Postweg an diese Stelle (Verteilerstelle). So können Sie Verzögerungen wegen einer eventuellen Verhinderung des Gerichtsvollziehers vermeiden.

Welcher Gerichtsvollzieher für Ihren Vollstreckungsauftrag zuständig ist, erfahren Sie telefonisch bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts Medebach unter 02982 9217-0.

Ebenso können Sie die, unten aufgeführte, online Adressdatenbank der Gerichtsvollzieher nutzen.

Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für

  • Zwangsräumungen
  • die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für
  • Zustellungen.

Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden, von hier aus werden sie an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher verteilt.

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Hier finden Sie die Liste aller zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Medebach.

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Die im Online-Formular eingegebenen Daten zur Adresse der Schuldnerin oder des Schuldners werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur temporär zur Verarbeitung genutzt.