Vollstreckungsaufträge richten Sie bitte an folgende Anschrift:

 

Amtsgericht Medebach
-Gerichtsvollzieherverteilerstelle-
Marktstr. 2
59964 Medebach

 

Bitte richten Sie Ihre Anträge auf dem Postweg an diese Stelle (Verteilerstelle). So können Sie Verzögerungen wegen einer eventuellen Verhinderung des Gerichtsvollziehers vermeiden.

Welcher Gerichtsvollzieher für Ihren Vollstreckungsauftrag zuständig ist, erfahren Sie telefonisch bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts Medebach unter 02982 9217-0.

Ebenso können Sie die, unten aufgeführte, online Adressdatenbank der Gerichtsvollzieher nutzen.

Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für

  • Zwangsräumungen
  • die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für
  • Zustellungen.

Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden, von hier aus werden sie an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher verteilt.

Gerichtsvollziehersuche

Suche nach zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern des Amtsgerichts Medebach

Hier können Sie nach zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern suchen.

Titel Inhalt
Name Hunold, Jörg
Büroanschrift Wilhelm-Hohoff- Weg 8
59929 Brilon
Sprechzeiten Dienstags von 9:00 bis 10:00 Uhr sowie Freitags von 11:00 bis 12:00 Uhr im Amtsgericht Medebach
Wegbeschreibung Zum Routenplaner Google Maps externer Link, öffnet neues Browserfenster
Kontakt Telefon: 02961 744464
Telefon: 0151 12 11 86 43
Fax: 02961 744454
Bemerkungen Elektronische Eingänge gemäß § 130d ZPO, die unmittelbar an das EGVP 2 des zuständigen Gerichtsvollziehers gerichtet sind, werden an das Amtsgericht Brilon als Beschäftigungsbehörde übersandt. An die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gerichtete Eingänge können an das EGVP-Postfach des Amtsgerichts Medebach gerichtet werden.

Die im Online-Formular eingegebenen Daten zur Adresse der Schuldnerin oder des Schuldners werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur temporär zur Verarbeitung genutzt.